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Tarifwechsel bei offener Rechnung

Kurz gesagt

Ein Tarifwechsel wird wirksam, sobald die offene Rechnung für den laufenden Abrechnungszeitraum bezahlt ist. Bis dahin gilt Ihr bisheriger Tarif weiter.

Warum ist das so?

Eine Rechnung, die wir Ihnen gestellt haben, bleibt bestehen – auch wenn Sie danach Ihren Tarif ändern. Sie deckt den Zeitraum ab, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abgerechnet wurde, und wird nicht nachträglich durch eine andere ersetzt. Ihr neuer Tarif gilt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.

Was bedeutet das konkret?

  • Sie wechseln in einen kleineren Tarif, während eine Rechnung noch offen ist: Der Wechsel ist vorgemerkt und wird automatisch aktiv, sobald die Zahlung eingegangen ist. Bis dahin stehen Ihnen die Leistungen Ihres bisherigen Tarifs weiter zur Verfügung.
  • Sie erhalten keine zweite Rechnung für einen Zeitraum, für den bereits eine Rechnung offen ist. Auch nach einem Tarifwechsel bleibt es bei einer Rechnung pro Abrechnungszeitraum.
  • Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, bleibt auch der vorgemerkte Tarifwechsel liegen. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen; Ihr Zugang wird nicht ohne Vorankündigung eingeschränkt.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie unter „Abrechnung" → „Rechnungen", ob eine Rechnung offen ist. Sobald sie beglichen ist, wird Ihr vorgemerkter Tarifwechsel beim nächsten Abrechnungslauf automatisch aktiv – Sie müssen ihn nicht erneut auswählen.

Kommt die Zahlung nicht zustande, weil Ihre hinterlegte Zahlungsart nicht mehr gültig ist, aktualisieren Sie diese unter „Abrechnung" → „Zahlungsart". Der Einzug wird dann automatisch erneut versucht.

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