Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Software „Kyvento“, bereitgestellt durch Thomas Jäger, Einzelunternehmen (auch als „wir" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend auch „Kunde“) bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich zu. Mit unseren Leistungen und unseren AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, mithin gewerblich, freiberuflich oder selbstständig handelnde Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder auch öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB).
Präambel
Mit Abschluss eines SaaS-Vertrages mit uns über die Erbringung von Leistungen, der bspw. durch seine Registrierung für unsere Leistungen über unseren Registrierungsprozess samt anschließender Registrierungsbestätigung, durch Annahme unseres Angebotes oder durch Unterzeichnung des Haupt-SaaS-Vertrages selbst zustande kommt (insgesamt nachfolgend auch „SaaS-Vertrag“ genannt), erwirbt der Kunde vorbehaltlich besonderer übereinstimmender Vereinbarungen im SaaS-Vertrag, im Angebot, in seiner Registrierung oder seiner Bestellung folgende Leistungen & Rechte.
1. Vertragsgegenstand
Wir bieten mit „Kyvento“ eine moderne Subscription-Management-Software für B2B-Softwareunternehmen mit wiederkehrenden Umsätzen an.
Die Leistungen, die wir dem Kunden gegenüber erbringen, können die im SaaS-Vertrag, im Registrierungs- oder Bestellprozess bzw. die in diesen AGB oder den hierin referenzierten Dokumenten wie AVV, Leistungsbeschreibung und Preismodell genannten Bestandteile enthalten.
Sollte ein Mitarbeiter des Kunden oder eine sonstige im Namen des Kunden handelnde Person den SaaS-Vertrag für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person abschließen oder eine sonstige vertrags- oder rechtserhebliche Erklärung für die jeweilige Organisation, Personengesellschaft oder juristische Person abgeben, garantiert er, dass er berechtigt ist, diese rechtlich zu vertreten und zu verpflichten.
Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung unter https://kyvento.com/de/leistungsbeschreibung abrufbar oder aus dem SaaS-Vertrag ersichtlich ist.
Da wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten für den Kunden im Auftrag verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Basis des Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO („AVV“), der unmittelbar mit Wirksamwerden des SaaS-Vertrages Geltung erlangt. Der jeweils geltende AVV ist auf unserer Website unter https://kyvento.com/de/avv hinterlegt oder liegt dem SaaS-Vertrag als Anlage bei.
a) Software- / Software Leistungen
Bei Kyvento und den hierin erfolgenden Prozessen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung (nachfolgend auch „Software“ oder „Software Leistungen“), die direkt über einen Webbrowser zugänglich und als Hosted- oder White-Label-Lösung in die Prozesse des Kunden zur Abbildung für seine eigenen Endkundenprozesse integrierbar ist.
Zu den Hauptfunktionen unserer Software gehören:
Abo-/Vertragsverwaltung (Tarife, Laufzeiten, Trial, Upgrades/Downgrades mit tagesgenauer Verrechnung, Pausen, Kündigung zum Periodenende oder sofort)
Individuell anpassbare Online-Bestellstrecke inkl. optionaler Einbindung externer Kunden-Scripts
Automatische Rechnungsstellung inkl. E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD), korrekte Steuerlogik (DE/EU, Reverse Charge, OSS), Gutschrift/Storno
Zahlungsabwicklung über angebundene und im eigenen Namen zu beauftragende Zahlungsdienstleister
Mahnwesen (konfigurierbare Stufen, automatischer Versand), optional Briefversand über Dienstleister
Endkunden-Portal (Rechnungen, Zahlungsarten, Self-Service inkl. gesetzlicher Kündigungs-/Widerrufsbuttons)
Angebote und Auftragsbestätigungen (vorgelagerte Belegkette)
DATEV-Export, GoBD-konforme Archivierung, Audit-Trail
REST-API und Webhooks zur Integration in Kundensysteme
DSGVO-Werkzeuge (Datenexport, Löschung/Anonymisierung von Endkunden)
Wir entwickeln die Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung auf unserer Website https://kyvento.com/de/leistungsbeschreibung abrufbar ist.
Unsere Software Leistungen stellen wir dem Kunden im Rahmen eines „Abonnementmodells“ (engl. „Subscription-model“), juristisch gesehen also als Mietsache für die Dauer unserer Vertragsbeziehung zur Verfügung. Durch die flexiblen Funktionalitäten und dem flexiblen Lizenzmodell kann die Konfiguration der Funktionen individuell an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden.
b) Dienstleistungen
Neben den Software Leistungen bieten wir dem Kunden, sofern gesondert im SaaS-Vertrag vereinbart, im Zusammenhang mit unseren Software Leistungen stehende Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen können insbesondere aus folgenden Leistungsbestandteilen bestehen:
Einrichtung,
Schulungen,
Customizing,
Beratung.
Die Beauftragung von Dienstleistungen ist über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung im Rahmen des SaaS-Vertrages möglich. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird unsere Vergütung, sofern nicht anderweitig im SaaS-Vertrag vereinbart, anhand der dafür angefallenen Personentage, nach Stunden bzw. entsprechend der hierfür geltenden Pauschalen abgerechnet.
c) Web- & Serverhosting
Wir erbringen in Bezug auf unsere Software Leistungen zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Software. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet.
Im Rahmen unserer Web- & Server-Hosting Leistungen überlassen wir dem Kunden einen Speicherplatz in der von dem Kunden gebuchten bzw. in der von uns im Rahmen des von dem Kunden gebuchten Modells bereitgestellten Größe zur Speicherung seiner Daten.
Wir tragen dafür Sorge, dass seine mit unseren Software Leistungen verarbeiteten Daten über das Internet abrufbar und durch den Kunden in einem gängigen, umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format exportierbar sind. Der Kunde kann, vorbehaltlich abweichender Vorschriften betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten, jederzeit die Herausgabe oder die Übermittlung seiner Daten an sich selbst bzw. an einen von dem Kunden benannten Dritten in einem umfassenden, strukturierten und maschinenlesbaren Format verlangen. Wir werden dem Kunden hierfür keine bzw. nur angemessen Kosten für einen hierbei auf unserer Seite anfallenden Aufwand berechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Speicherplatz einem Dritten zur Nutzung zu überlassen.
d) Support-Leistungen
Weiterhin bieten wir in Bezug auf unsere Software Leistungen ergänzende Support-Leistungen an. Diese Support-Leistungen bestehen insbesondere aus dem Bereitstellen von (Sicherheit-)Updates und der regelmäßigen Weiterentwicklung unserer Software Leistungen.
Alle Informationen zu unseren Support Leistungen und den entsprechenden Kontaktstellen sind in unserer Leistungsbeschreibung unter https://kyvento.com/de/leistungsbeschreibung zu finden.
2. Vergütung für unsere Leistungen
Unsere Leistungen erwirbt der Kunde grds. zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des SaaS-Vertrages.
Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung der gebuchten Leistungen ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading“) eines Preismodells sind jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich.
Unsere Dienstleistungen rechnen wir grds. nach Aufwand ab.
Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von dem Kunden grds. jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum zu zahlen. Wir sind zudem berechtigt, dem Kunden die jeweilige Vergütung für bis zu 12 Monate im Voraus in Rechnung zu stellen. Erfolgt unsere Vergütung in Form einer Provision oder eines sonstigen verbrauchsabhängigen Entgelts, sind wir berechtigt, dem Kunden die jeweils angefallene Provision oder Vergütung für den Vormonat monatlich nachträglich in Rechnung zu stellen.
Sollten wir unsere Leistungen kontingentbasiert, bspw. über ein sogenanntes „Guthaben-System“ abrechnen, so hat der Kunde im jeweiligen Abrechnungszeitraum nur Anspruch auf das im jeweiligen Preismodell enthaltene Guthaben. Darüber hinausgehendes Guthaben kann der Kunde entsprechend der Konditionen des Preismodells erwerben. Nicht genutztes, im jeweiligen Preismodell enthaltene Guthaben verfällt zum Ende des jeweiligen Wirksamkeitszeitraum (in der Regel pro Monat), sofern es nicht genutzt wurde.
Wir sind berechtigt, sämtliche Vergütungen über Zahlungsdienstleister einzuziehen. Sollten wir dies tun, so hat der Kunde bei der Nutzung dieser Zahlungsdienstleister ebenfalls deren Geschäftsbedingungen zu beachten. Dem Kunden stehen die über die Abwicklung durch den Zahlungsdienstleister bereitgestellten Zahlungsmittel, wie insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder auch weitere Zahlungsmittel, zur Verfügung. Für keinen der Zahlungsdienstleister erheben wir von dem Kunden eine gesonderte Gebühr.
Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.
3. Laufzeit des SaaS-Vertrages
Der SaaS-Vertrag über die Software wird für die im SaaS-Vertrag bzw. im Bestellprozess gewählte Dauer, also grds. im monatlichen oder jährlichen Abonnement, im Übrigen und mangels konkreter Angaben auf die Standardlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss geschlossen („Grundlaufzeit“).
Zu Vertragsbeginn erhält der Kunde die Möglichkeit, innerhalb einer kostenlosen 14-tägigen Testphase, die mit Registrierung für die Software startet, die Software zu testen. Die Testphase endet, ohne dass es einer weiteren Handlung des Kunden hierfür bedarf, nach Ablauf der 14 Tage. In der Testphase können einzelne Funktionen zum Schutz vor Missbrauch beschränkt sein (insbesondere der Versand von Belegen und Benachrichtigungen ausschließlich an eigene Adressen des Kunden); Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Regelungen zur Kündigung ergeben sich aus dem Angebot, dem SaaS-Vertrag bzw. dem Bestellprozess. Im Übrigen, also mangels Regelung in den vorgenannten Dokumenten und Prozessen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien drei (3) Monate zum Ende der Grundlaufzeit.
Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Leistungen in seinem Admin Bereich. Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit.
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zu unseren Leistungen für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Der Kunde kann die mit unseren Leistungen verarbeiteten Inhalte bis zum Ablauf von 60 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung exportieren. Hiernach werden wir seinen Zugang vollständig löschen. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung können von uns auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.
Wir behalten uns das Recht vor, das Angebot, den Support und die Weiterentwicklung unserer Leistungen jederzeit einzustellen und den SaaS-Vertrag daraufhin zu kündigen. Die Einstellung des gesamten Betriebs und damit auch die Kündigung des SaaS-Vertrages geschieht nur aus wichtigem Grund oder unter Einräumung angemessener Kündigungs- und Übergangsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses SaaS-Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
Der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug kommen und auf eine Mahnung hin Rückstände nicht innerhalb einer Woche seit dem Datum des Zugangs der Mahnung begleicht;
Der Kunde vertragliche Verpflichtungen wie insbesondere solche aus Ziffer 5 dieser AGB trotz einer Abmahnung von unserer Seite verletzt, insbesondere einen vertragswidrigen Gebrauch der Software fortsetzt oder duldet.
4. Online Registrierung
Um unsere Software in Übereinstimmung mit unseren AGB nutzen zu können, muss der Kunde ein Benutzerkonto anlegen. Dazu ist eine Online-Registrierung erforderlich. Durch die erfolgreiche Registrierung kommt ein SaaS-Vertrag über die Inanspruchnahme unserer Software Leistungen zustande. Nach erfolgreicher Registrierung steht dem Kunden die kostenlose Testphase für unsere Software unmittelbar zur Verfügung. Der Kunde kann sofort mit der Nutzung beginnen.
Mit erfolgreicher Bestellung eines kostenpflichtigen Tarifs unserer Software Leistungen kommt ein kostenpflichtiger SaaS-Vertrag über die Inanspruchnahme unserer Software Leistungen durch die folgenden Schritte zustande:
In unserer Software bzw. auf unserer Website sind Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Software Leistungen zu finden. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines SaaS-Vertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar.
Erst durch Absenden des entsprechenden Bestellformulars gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen SaaS-Vertrages über die entsprechenden Software Leistungen ab.
Wir weisen vor Absenden des Bestellformulars auf die Kostenpflichtigkeit der Bestellung hin und geben dem Kunden die Möglichkeit, von diesen AGB sowie sonstigen vertraglichen Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Diese können zudem gedownloadet und gespeichert werden.
Weiterhin geben wir dem Kunden vor dem Absenden des Bestellformulars die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Nach Absenden des Bestellformulars erhält er von uns eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung an die von dem Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. auch die Annahme seines Angebots auf Inanspruchnahme unserer Software Leistungen dar.
In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend bspw. aus Bestellinhalte, AGB, AVV, Auftragsbestätigung und Rechnung) von uns, ggf. als Link, zugesandt bzw. zur Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung). Diese kann er downloaden und speichern.
Mit der vollständigen Zahlung der erworbenen Software Leistungen erhält der Kunde unmittelbaren Zugriff auf die kostenpflichtigen Software Leistungen, soweit nicht anders vereinbart.
Wir speichern den Vertragstext nicht dauerhaft; daher hat der Kunde die Unterlagen in eigener Verantwortung zu sichern.
5. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
Unsere Software ist online-basiert. Für die Nutzung unserer Software ist eine funktionierende Internetverbindung erforderlich.
In unserer Software hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Nutzer anzulegen. Hierfür stellen wir dem Kunden bzw. hierfür erstellt der Kunde oder die von dem Kunden angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Kunden angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Kunde hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des SaaS-Vertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Regelungen zu verpflichten.
Wir stellen dem Kunden mit unserer Software und ihren Funktionen lediglich eine technische Grundlage für die hiermit durch den Kunden in den Grenzen der erworbenen Leistungen (siehe insbesondere die Leistungsbeschreibung unter https://kyvento.com/de/leistungsbeschreibung) abzubildenden Zwecke zur Verfügung. Wir übernehmen, vorbehaltlich der Geltung gesetzlicher Rechtspflichten sowie vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB, keine Verantwortung für die mit unserer Software ausgeführten Handlungen bzw. für die mit unserer Software verarbeiteten oder erstellten Inhalte. Für sämtliche von dem Kunden mit unserer Software ausgeführten Handlungen und verarbeiteten oder erstellten Inhalte gelten die gesetzlichen Regelungen, die den Kunden unmittelbar verpflichten, sowie die Vereinbarungen und Verträge, die der Kunde mit seinen Endkunden, Partnern, Mitarbeitern etc. schließt, mit denen er bzw. für die er unsere Software einsetzt.
Sollten wir dies nicht ausdrücklich vereinbart haben, sind wir durch die Bereitstellung unserer Leistungen nicht verpflichtet, einen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg auf Seiten des Kunden herbeizuführen.
Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden insbesondere untersagt, Inhalte zu verarbeiten, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonstwie mit unserer Software in Verbindung zu bringen, die
pornographisches oder obszönes Material beinhalten,
Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,
geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.
Für die Inanspruchnahme unserer Software gelten, da es sich hierbei um eine „SaaS-Software“ handelt, die mietrechtlichen Vorschriften. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches, Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung. Ein weitergehender Support wird bei entsprechender Vereinbarung angeboten. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen. Hierbei gilt, dass die bestimmungsgemäße Nutzung unserer Software keine unerlaubte Überlassung zur gewerblichen Nutzung darstellt.
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
Wir geben dem Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen die Möglichkeit, Kunden-eigene oder von ihm lizenzierte Dienste zu verbinden, wie bspw. seine eigenen Shopsysteme, Marktplätze, Websites, Software, Apps, Buchhaltungsdienste, E-Mail Provider oder sonstige durch ihn selbst lizenzierte Dienste, bleibt der Kunde eigenständig dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Dienste einhält.
Wir bieten dem Kunden in unserer Software die Möglichkeit, Leistungen Dritter wie bspw. Zahlungsdienstleister für die Abwicklung ihrer eigenen Transaktionen (nachfolgend auch „Drittleistungen“) in Anspruch zu nehmen. Diese Drittleistungen weisen wir stets als solche aus, damit der Unterschied zu unseren eigenen Leistungen erkennbar wird. Diese Drittleistungen bieten wir also nicht selbst an. Das bedeutet, wir vermitteln dem Kunden diese Drittleistungen nur. Sollte der Kunde Drittleistungen in Anspruch nehmen, kann dies über ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten erfolgen, welches wir dem Kunden im Rahmen der Nutzung unserer Software vermitteln. Wenn der Kunde solche Drittleistungen in Anspruch nimmt, sind wir für diese Drittleistungen selbst nicht verantwortlich. Hierfür gelten ausschließlich die in seinem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten vereinbarten Bedingungen.
Wir haben das Recht, in unserer Software während der Laufzeit des SaaS-Vertrages nach eigenem Ermessen Updates, Upgrades, Erweiterungen und andere wesentliche Verbesserungen zur Verfügung stellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Software, der unterstützten Umgebung führen können und/oder dass die fortgesetzte Nutzung der Software es erforderlich machen kann, dass er sein eigenes System aktualisiert, einschließlich neuer Betriebssysteme (z.B. IOS, Android oder Windows) oder Web-Browser.
Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den SaaS-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Für das Handeln seiner Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein.
Über Links oder Funktionalitäten in unserer Software kann der Kunde zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
Bei der Nutzung unserer Software ist es dem Kunden untersagt:
Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit unserer Software zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Software stören können,
Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Software zur Folge haben können,
Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,
Reverse Engineering im Hinblick auf unsere Leistungen zu betreiben,
der Software Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Software zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,
grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Software zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),
Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Software eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.),
sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Software oder einzelner Funktionen der Software, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“),
kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verbreiten,
schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Leistungen zu verwenden,
über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
unsere Software durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.
Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen den Zugang zu unserer Software abzulehnen und den Kunden bzw. seine Nutzer zu sperren oder auszuschließen bzw. den SaaS-Vertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Kunden erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem SaaS-Vertrag und diesen AGB, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Kunden jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir den Kunden angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Kunde den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme in unserer Software prüfen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind insbesondere von dem Kunden als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:
Sicherstellung, dass der Kunde über alle notwendigen (datenschutz-)rechtlichen Einwilligungen und Berechtigungen seiner Endkunden und Nutzer verfügt, sodass die Bereitstellung und Nutzung unserer Software Leistungen gegenüber diesen Endkunden und Nutzern rechtskonform erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für eine vom Kunden beabsichtigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, gem. Art. 9 DSGVO.
Sicherstellung, dass der Kunde sämtliche ihn treffenden rechtlichen, gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen beim Einsatz unserer Software Leistungen gegenüber seinen Endkunden beachtet und eigenständig umsetzt.
Falls notwendig: Einräumung von erforderlichen Nutzungsrechten an Software Dritter, insbesondere Datenbanken, Server-Betriebssysteme und Anwendungen.
Falls notwendig: Erstellung von Backups des IT-Systems und anderen IT-Komponenten.
Meldungen von Sach- und Rechtsmängeln sowie von Störungen müssen eine Problembeschreibung (z.B. mit Screenshots, anonymisierten Logfiles) enthalten.
Falls notwendig: Mitteilung der bei dem Kunden geltenden Richtlinien zum Fernzugriff auf sein IT-System.
Falls notwendig: Zurverfügungstellung von Testfällen, Testdaten und Testumgebungen.
Bei sicherheitsrelevanten Updates behalten wir uns vor, unsere Leistungen kurzfristig anzupassen. Daraus resultierende Anpassungen auf seinen IT-Systemen sind von dem Kunden vorzunehmen. Bei Bedarf leisten wir dem Kunden hierbei Unterstützung.
Eigenständige und eigenverantwortliche Integration der Software (ggf. nebst Schnittstelle) in das bestehende IT-System des Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei dem Kunden die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Software (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Kunden eingesetzten Software vorzunehmen.
Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.
7. Allgemeine Haftung
Wir haften, vorbehaltlich gesonderter Regelungen im SaaS-Vertrag oder in diesen AGB für von uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und die von uns eingeschalteten Subunternehmer verursachten, unmittelbaren Sach- und Vermögensschäden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung unserer Leistungen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des SaaS-Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf. Beide Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische und vorhersehbare Schaden auf das 2-fache der jährlichen Vergütung begrenzt ist.
Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von uns zu erbringenden Leistung.
Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde hat für das Handeln seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer unserer Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen. Darüber hinaus hat der Kunde uns im Rahmen seiner Verantwortlichkeit (siehe insbesondere Ziffer 5 und 6 dieser AGB) im Falle eines zum Schaden führenden Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, auf erstes Anfordern von haftungsrechtlichen Inanspruchnahmen Dritter aufgrund von Schäden freizustellen, die durch seine Nutzung unserer Leistungen bei Dritten und sonstigen Betroffenen hervorgerufen wurden.
8. Gewährleistung für unsere Leistungen
Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer, die gesetzlichen Regelungen.
Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung seiner unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB.
a) Sachmängel
Wir werden die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist auf unsere Kosten beheben.
Der Kunde hat uns den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software zu ermöglichen.
Im Falle des zweimaligen Fehlschlags der geschuldeten Mängelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mängelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mängelbeseitigung für uns unmöglich ist, wenn wir die Mängelbeseitigung verweigern oder wenn die Mängelbeseitigung durch uns aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.
Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
b) Rechtsmängel
Unsere Leistungen werden dem Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangt.
Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche zu überlassen, uns sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, Erklärungen zu erteilen und Befugnisse einzuräumen. Im Gegenzug stellen wir den Kunden von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Rechte Dritter frei.
Sind unsere Leistungen tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
unsere Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
c) Allgemein
Mängelansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder wenn die Leistungen von dem Kunden zu einem nicht von diesem SaaS-Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und wir für das Auftreten des Mangels nicht verantwortlich sind.
Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
9. Nutzungsrecht des Kunden
a) Softwarenutzung & Allgemeines
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des SaaS-Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen.
Die von dem Kunden angelegten Nutzer sind zur Nutzung der Software gleichermaßen berechtigt, sofern diesbezügliche Lizenzen erworben wurden.
Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung seiner Nutzungsrechte auf Dritte ist hiermit nicht verbunden.
Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).
Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 14 Tagen beschränkt.
Die Inhalte unserer Leistungen stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft bzw. im Eigentum / in der Rechteinhaberschaft unserer Dienstleister. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
b) Unsere Rechte an den Kunden Inhalten
Kunden und Nutzer sind im Rahmen des Hochladens, Verbreitens und Verarbeitens von Informationen, Daten, Dokumenten, Bildern oder sonstigen Inhalten (nachfolgend auch „Kunden Inhalte“) im Zusammenhang mit unseren Leistungen selbstständig dafür verantwortlich, dass hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützte Positionen von dritten Personen, verletzt werden. Kunden übertragen uns die Nutzungsrechte an den Kunden Inhalten, die wir zur Erbringung unserer Leistungen benötigen. Kunden räumen uns, sofern für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich, an ihren Kunden Inhalten also, sollten wir nicht im Einzelfall weitergehende Nutzungsrechte von Kunden verlangen, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und für alle Nutzungsarten uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht für die Erbringung unserer Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht endet, sobald der Kunde die Inhalte löscht oder der SaaS-Vertrag beendet wird, es sei denn, eine weitere Speicherung ist gesetzlich verpflichtend, zulässig oder erforderlich.
In gleichem Maße stellen Kunden sicher, dass sie ihre Endkunden wirksam verpflichten, uns die Rechte zu übertragen, die wir für die Bereitstellung unserer Software Leistungen gegenüber dem Kunden und durch ihm gegenüber seinen Endkunden benötigen.
Wir haben jederzeit das Recht, Kunden Inhalte zu entfernen oder zu sperren, wenn wir feststellen, dass sie gegen die Rechte Dritter, diese AGB oder gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
10. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Software. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertrages durch uns finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://kyvento.com/de/datenschutz-software abrufbar ist.
Erlangt der Kunde unter dem Vertrag die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder Dritten zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.
11. Geheimhaltung
Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG).
Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen,
die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind,
die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der empfangenden Partei bekannt geworden sind,
die die empfangende Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat,
die die empfangende Partei selbst entwickelt hat,
die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen; sofern gesetzlich zulässig, wird die empfangende Partei die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren,
soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Auftrags gestattet ist.
Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse jederzeit, auch über die Vertragslaufzeit hinaus, streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung besteht
Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.
12. Übertragung auf Dritte
Wir sind berechtigt, den SaaS-Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informieren.
Eine Übertragung des SaaS-Vertrages auf einen Dritten bedarf seiner vorherigen Zustimmung. Im Falle seines Widerspruchs wird der SaaS-Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages durch uns.
13. Referenznennung
Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat und jederzeit widerruflich ist, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.
14. Schlussbestimmungen
Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem SaaS-Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.
Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz.
Die Beachtung des Exportkontrollrechts sowie die Beachtung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf unsere Leistungen liegt ausschließlich bei dem Kunden.
In Bezug auf Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten SaaS-Vertrages gilt Folgendes: Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden SaaS-Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend), sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.
Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unserer Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn der Kunde einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und wir ihn vorab auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des SaaS-Vertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.
Änderungen und Ergänzungen des SaaS-Vertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Kunden haben, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Sollte der Kunde nicht zustimmen, gilt der SaaS-Vertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des SaaS-Vertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.
Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des SaaS-Vertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
Sollte eine der Bestimmungen des SaaS-Vertrages unwirksam sein oder der SaaS-Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am Nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.
Mit freundlicher Unterstützung von:
Der Startup Anwalt — Nils Bremann, Rechtsanwalt für IT- und Datenrecht