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Einrichtungsgebühren hinzufügen

Überblick

Mit einer Einrichtungsgebühr berechnen Sie einmalige Startkosten – etwa für Onboarding, Datenmigration oder Hardware-Bereitstellung – direkt bei Vertragsabschluss, zusätzlich zum laufenden Abo-Preis.

Einrichtungsgebühr konfigurieren

Im Produktformular („Produkte" → Produkt öffnen → „Bearbeiten") finden Sie unterhalb der Karte „Preisgestaltung" die eigene Karte „Einrichtungsgebühr" mit zwei Feldern:

  • Einrichtungsgebühr (netto) – der einmalige Betrag
  • Steuersatz Einrichtung (%) – kann vom Steuersatz des Abos abweichen

Den Positionstext pflegen Sie getrennt davon in der Karte „Texte" im Feld „Einrichtungsgebühr-Beschreibung" – mehrsprachig, wie die übrigen Produkttexte.

Karte Einrichtungsgebühr im Produktformular mit Betrag und Steuersatz
Die Karte „Einrichtungsgebühr": Betrag und Steuersatz; die Beschreibung liegt in der Karte „Texte"

So wird die Gebühr berechnet

Die Einrichtungsgebühr erscheint als separate Einmalposition auf der ersten Rechnung des Abonnements – alle Folgerechnungen enthalten nur noch den laufenden Abo-Preis. Auf der Rechnung ist die Position durch ihre Beschreibung klar vom Abo-Entgelt getrennt.

Der Hinweis im Formular fasst die Steuerlogik zusammen: Der Einrichtungs-Steuersatz greift im regulären Besteuerungsfall; bei Reverse-Charge, Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder Drittland-Export weist Kyvento automatisch 0 % aus (EN 16931).

Gut zu wissen

  • Die Gebühr gilt pro Abo-Abschluss – bucht ein Kunde ein zweites Abo desselben Produkts, fällt sie erneut an.
  • Für Bestandsabos wird eine nachträglich ergänzte Einrichtungsgebühr nicht rückwirkend berechnet.
  • Kombinieren Sie Einrichtungsgebühren bewusst nicht mit kostenlosen Testphasen – rechnen Sie die Startkosten in diesem Fall in den ersten Abrechnungszeitraum ein.

Nächste Schritte