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Rechnungstexte und Sprachen

Überblick

Vom Begrüßungstext bis zum Reverse-Charge-Vermerk: Kyvento trennt sauber zwischen frei gestaltbaren Textbausteinen und gesetzlichen Pflichthinweisen – und liefert beides automatisch in der Sprache des Kunden.

Freie Textbausteine je Vorlage

In jeder Rechnungsvorlage („Einstellungen" → „Vorlagen" → „Rechnungen") pflegen Sie sechs Textfelder:

  • Kopftext – z. B. eine persönliche Einleitung über der Positionstabelle
  • Fußtext – Abbinder unter dem Summenblock
  • Zahlungshinweis – etwa Skonto- oder Überweisungsdetails
  • Schlusstext – Grußformel
  • Reverse-Charge-Text und Kleinunternehmer-Text – eigene Formulierungen für diese Sonderfälle, falls Sie vom Standard abweichen möchten

Gesetzliche Pflichthinweise

Steuerliche Pflichtvermerke – Reverse-Charge (§ 13b), innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a), Kleinunternehmerregelung (§ 19), Ausfuhr, OSS – setzt Kyvento automatisch passend zum Steuerfall der Rechnung. Die Standardtexte können Sie account-weit durch eigene Formulierungen ersetzen; beim Finalisieren wird der Text unveränderlich in die Rechnung eingefroren – spätere Textänderungen wirken nur auf neue Belege.

Sprache des Kunden

Maßgeblich ist das Feld „Sprache" im Kundenprofil (Deutsch oder Englisch, Rückfall auf die Account-Sprache):

  • Kyvento wählt automatisch die Standard-Vorlage der Kundensprache – ein englischer Kunde erhält „Invoice" mit englischen Feldbezeichnungen.
  • Wählen Sie bei einer manuellen Rechnung eine Vorlage in anderer Sprache, warnt das Formular vor dem Sprach-Mismatch.
  • Auch die Pflichthinweise werden in der Kundensprache eingefroren.

Die Rechnungs-E-Mail

Betreff und Inhalt der Versand-Mails gestalten Sie unter „Einstellungen" → „E-Mail-Vorlagen" (Gruppe „Rechnungen") – getrennt für den automatischen Versand („Rechnungsversand") und den manuellen Versand von der Detailseite. Platzhalter für Kunde, Rechnung und Ihre Firma stehen bereit.

Nächste Schritte

  • Layout und Logo – siehe „Rechnungsdesign anpassen"
  • Steuerfälle im Detail – siehe „Umsatzsteuer korrekt abrechnen"