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Mahnwesen

Mahnungen pausieren oder aussetzen

Überblick

Nicht jede überfällige Rechnung soll gemahnt werden – etwa während einer Reklamation, einer Ratenabsprache oder einer laufenden Kulanzprüfung. Mit dem Mahnstopp setzen Sie das Mahnwesen für einzelne Rechnungen aus, ohne den bisherigen Mahnverlauf zu verlieren.

Mahnstopp setzen

Der Mahnstopp gilt je Rechnung und lässt sich an zwei Stellen setzen:

  • Im Mahnwesen: Öffnen Sie unter „Mahnwesen" → Tab „Aktive Mahnungen" die Details einer Mahnung (Klick auf die Zeile). Der Dialog „Mahnungsdetails" zeigt Stufe, offene Beträge und die Mahnhistorie – die Aktion „Mahnung stoppen" setzt den Stopp.
  • Auf der Rechnungs-Detailseite: Dort steht für überfällige Rechnungen dieselbe Aktion als „Mahnstopp aktivieren" bereit; ein gesetzter Stopp lässt sich über „Mahnung fortsetzen" wieder aufheben.
Dialog Mahnungsdetails mit Mahnhistorie und den Aktionen Mahnung stoppen und Rechnung stornieren
Die Mahnungsdetails: Historie einsehen, Mahnung stoppen oder die Rechnung stornieren

Was der Mahnstopp bewirkt

  • Der tägliche Mahnlauf überspringt die Rechnung – es werden keine weiteren Mahnungen verschickt und keine neuen Gebühren fällig.
  • Die erreichte Mahnstufe bleibt stehen – beim Fortsetzen geht es an derselben Stelle weiter, der Verlauf beginnt nicht von vorn.
  • Pause und Fortsetzung werden in der Mahnhistorie protokolliert – Sie sehen später nachvollziehbar, wann und wie lange ausgesetzt wurde.
  • Im Dashboard zählt die Kennzahl „Mahnstopp aktiv" alle pausierten Vorgänge; die Spalte „Mahnstopp" markiert sie in der Liste.

Größere Hebel: Gruppen und Gesamtsystem

Ein kunden- oder aboweites Pausieren einzelner Mahnprozesse gibt es nicht – der Mahnstopp wirkt bewusst je Rechnung. Für gröbere Eingriffe stehen die Einstellungs-Schalter bereit:

  • „Geschäftskunden mahnen" / „Privatkunden mahnen" deaktiviert das Mahnwesen für eine ganze Kundengruppe.
  • Der „Aktiv"-Schalter stoppt den automatischen Mahnlauf komplett – die Konfiguration bleibt erhalten.

Gut zu wissen

  • Ein Mahnstopp ändert nichts an der Fälligkeit: Die Rechnung bleibt überfällig und im Blick – nur die automatische Eskalation ruht.
  • Geht während des Stopps die vollständige Zahlung ein, endet der Mahnprozess ganz normal von selbst.

Nächste Schritte

  • Automatisches Ende bei Zahlungseingang – siehe „Zahlungseingänge automatisch zuordnen"
  • Uneinbringliche Forderungen behandeln – siehe „Inkasso und externe Dienstleister"