DATEV & Buchhaltung

Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten

Überblick

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung entsteht aus Ihrer Buchhaltung – typischerweise bei Ihrer Steuerkanzlei oder in Ihrer Buchhaltungssoftware, nicht in Kyvento selbst. Kyvento liefert dafür die Grundlage: korrekt besteuerte Rechnungen und einen Buchungsstapel, in dem die Umsätze bereits nach Steuer-Szenarien getrennt sind. Dieser Artikel zeigt, wie die Kette von der Steuer-Konfiguration bis zur Voranmeldung funktioniert.

Fundament: die Steuer-Regeln

Basis jeder korrekten Voranmeldung ist die einmalige Steuer-Konfiguration unter Einstellungen → „Steuer-Regeln". Der siebenstufige Assistent legt fest, wie Kyvento Ihre Umsätze besteuert – vom Sitzland über Kundensegmente (B2B/B2C) bis zu EU-Auslandsverkäufen (OSS) und Drittlandsgeschäft. Die Zusammenfassung am Ende zeigt alle Regeln im Überblick.

Zusammenfassung des Steuer-Assistenten mit den konfigurierten Regeln
Die Zusammenfassung der Steuer-Regeln: Grundlage für jede korrekt besteuerte Rechnung

Was auf jeder Rechnung steht

Jede finalisierte Rechnung weist die Umsatzsteuer positionsgenau aus, inklusive einer Aufschlüsselung pro Steuersatz. Sonderfälle kennzeichnet Kyvento automatisch mit dem passenden Hinweis – etwa Reverse-Charge bei EU-B2B-Leistungen oder die Steuerfreiheit von Ausfuhren. Wie die Sätze zustande kommen, erklärt der Artikel „Umsatzsteuer korrekt abrechnen".

Der Weg in die Voranmeldung

  1. Monat abschließen: Entwürfe finalisieren, Stornos prüfen – siehe „Periodenabschluss und Monatsende".
  2. DATEV-Export erzeugen: Der Buchungsstapel trennt die Erlöse über die Erlöskonten nach Szenarien – Inland, EU B2B (Reverse-Charge), EU B2C (OSS) und Drittland (siehe „Buchhaltungskonten zuordnen (SKR03/SKR04)").
  3. An die Kanzlei übergeben: Aus den eingelesenen Buchungen erstellt Ihr Steuerbüro die Voranmeldung und übermittelt sie via ELSTER.

Führen Sie die Buchhaltung selbst, übernehmen Sie die Werte analog in Ihre Buchhaltungssoftware – zu den Übergabewegen siehe „Integration mit Buchhaltungssoftware (Lexoffice, sevDesk)".

Sonderfall OSS

Verkaufen Sie digitale Leistungen an EU-Privatkunden oberhalb der 10.000-Euro-Schwelle, berechnet Kyvento die Steuersätze des jeweiligen Verbrauchslandes. Diese Umsätze gehören nicht in die deutsche Voranmeldung, sondern in die separate OSS-Meldung – im Buchungsstapel laufen sie über das eigene EU-B2C-Erlöskonto und bleiben so sauber getrennt.

Gut zu wissen

  • Eine eigene Steuer-Auswertung (Summen je Steuersatz über alle Rechnungen) bietet Kyvento derzeit nicht – diese Aggregation übernimmt die Buchhaltung auf Basis des Buchungsstapels.
  • Ändert sich Ihr Steuerstatus (etwa der Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung), passen Sie zuerst die Steuer-Regeln an – neue Rechnungen folgen sofort den neuen Regeln, bestehende Belege bleiben unverändert.

Nächste Schritte

  • Steuerlogik im Detail verstehen – siehe „Umsatzsteuer korrekt abrechnen"
  • Buchungsstapel erzeugen – siehe „DATEV-Export einrichten"
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