DATEV & Buchhaltung

GoBD-konforme Archivierung

Überblick

Die GoBD verlangen, dass steuerrelevante Belege unveränderbar, nachvollziehbar und über die gesetzliche Frist hinweg verfügbar bleiben. Kyvento setzt diese Anforderungen technisch durch – Sie müssen dafür nichts konfigurieren. Dieser Artikel erklärt die Schutzmechanismen, damit Sie sie gegenüber Prüfern und Ihrer Kanzlei einordnen können.

Unveränderlichkeit finalisierter Rechnungen

Mit der Finalisierung wird eine Rechnung eingefroren: Rechnungsnummer, Beträge, Rechnungsdatum und die E-Rechnungsdaten sind ab diesem Moment schreibgeschützt – die Sperre greift sowohl in der Anwendung als auch direkt auf Datenbankebene. Auch ein Zurückstufen in den Entwurfsstatus ist ausgeschlossen.

Inhaltliche Fehler korrigieren Sie deshalb nie am Original: Kyvento kennt für finalisierte Belege ausschließlich den Storno – ein eigenständiger Beleg mit negativen Beträgen, eigener Nummer und Verweis auf das Original. Nur unfertige Entwürfe lassen sich löschen; sie tragen noch keine Rechnungsnummer, es entstehen also keine Lücken.

Integritätssicherung per Prüfsumme

Für jede finalisierte Rechnung berechnet Kyvento SHA-256-Prüfsummen und bewahrt sie zum Beleg auf:

  • über das Rechnungs-PDF – nachträgliche Manipulation der Datei wäre sofort erkennbar,
  • über die Finanzdaten der Rechnung (Beträge, Positionen) als eingefrorenen Snapshot,
  • über die erzeugte E-Rechnungsdatei (XML).

Zusätzlich prüft Kyvento die Nummernkreise auf Lückenlosigkeit je Jahr – Details im Artikel „Rechnungsnummern: Lückenlos und fortlaufend".

Aufbewahrung: 10 Jahre

Rechnungs- und Mahn-Dokumente unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 147 AO, § 257 HGB). Kyvento hinterlegt zu jedem Dokument das Aufbewahrungsende und schützt es bis dahin vor jeder Löschung.

GoBD und DSGVO: kein Widerspruch

Verlangt ein Kunde die Löschung seiner Daten, kollidiert das scheinbar mit der Aufbewahrungspflicht. Kyvento löst den Konflikt sauber auf: Bei einer DSGVO-Anonymisierung werden die personenbezogenen Kundendaten unkenntlich gemacht – finalisierte Rechnungen und ihre PDFs bleiben jedoch innerhalb der Aufbewahrungsfrist vollständig erhalten. Auch beim Löschen ganzer Datenbestände bleiben GoBD-geschützte Dokumente bis zum Fristende unangetastet.

Was das für Ihre Praxis bedeutet

  1. Rechnungen erst finalisieren, wenn sie inhaltlich geprüft sind – danach ist nur noch der Storno-Weg möglich.
  2. Korrekturen konsequent über Stornobelege abwickeln – siehe „Gutschriften und Stornierungen".
  3. Die Schutzmechanismen in Ihrer Verfahrensdokumentation beschreiben – siehe „Verfahrensdokumentation erstellen".

Nächste Schritte

  • Nummernvergabe im Detail – siehe „Rechnungsnummern: Lückenlos und fortlaufend"
  • Beendete Verträge geordnet aufbewahren – siehe „Gekündigte Abos archivieren"
  • Die eigene Dokumentationspflicht erfüllen – siehe „Verfahrensdokumentation erstellen"
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