Abo-Verwaltung

Kündigungen verwalten

Überblick

Kündigungen gehören zum Abo-Geschäft. Kyvento unterstützt beide Wege – die Kündigung durch Ihr Team und die Selbstkündigung des Kunden im Portal – und regelt dabei sauber, was mit Laufzeit und offenen Rechnungen passiert.

Ein Abo kündigen (Backend)

Öffnen Sie das Abonnement und klicken Sie auf „Abo kündigen". Im Dialog wählen Sie den Kündigungsmodus:

  • „Zum Periodenende kündigen" (Standard) – das Abo läuft bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums weiter und endet dann automatisch.
  • „Sofort beenden" – das Abo endet augenblicklich, ohne auf das Periodenende zu warten.

Optional erfassen Sie einen Grund (für Ihre Auswertung) und unterdrücken die Bestätigungs-E-Mail an den Kunden.

Kündigen-Dialog mit den Modi Zum Periodenende und Sofort beenden
Der Kündigen-Dialog: Periodenende oder sofort, optional mit Grund

Was mit offenen Rechnungen passiert

Bestehende offene Rechnungen bleiben von der Kündigung unberührt – sie sind weiterhin fällig und durchlaufen bei Bedarf das Mahnwesen. Eine anteilige Erstattung für ungenutzte Zeit erfolgt bei einer Sofort-Kündigung nicht automatisch; erstellen Sie dafür bei Bedarf eine Gutschrift.

Selbstkündigung im Kundenportal

Eingeloggte Kunden kündigen ihr Abo im Kundenportal selbst – aus Verbraucherschutzgründen immer zum Periodenende, unter Beachtung der im Produkt hinterlegten Kündigungsfrist. Der Kündigen-Button auf der Abo-Seite ist standardmäßig sichtbar. Sie können ihn in den Portal-Einstellungen ausblenden; Kyvento weist Sie dann darauf hin, dass Sie Verbrauchern eine gleichwertige Kündigungsmöglichkeit über einen anderen Kanal bereitstellen müssen.

Kündigung ohne Login (§ 312k BGB)

Neben dem Portal stellt Kyvento eine öffentliche Kündigungsseite bereit, die Ihre Kunden ohne Anmeldung erreichen – verlinkt im Fußbereich Ihrer Checkout- und Portal-Seiten. Sie ist ab Werk aktiv und deckt die Anforderung des § 312k BGB an eine dauerhaft erreichbare Kündigungsmöglichkeit ab.

In den Portal-Einstellungen lässt sich die Seite abschalten. Ob § 312k BGB auf Ihr Geschäft anwendbar ist – etwa bei rein gewerblichen Kunden oder Kunden außerhalb Deutschlands –, entscheiden Sie; Kyvento stellt das Werkzeug bereit und prüft das nicht. Nach dem Abschalten können Endkunden nur noch eingeloggt im Portal kündigen. Der Schalter wirkt nicht auf den Kündigen-Button im Portal: Beide Wege werden getrennt gesteuert.

Kündigungen ohne Zuordnung

Nicht jede über die öffentliche Seite eingegangene Erklärung lässt sich automatisch einem Vertrag zuordnen, etwa wenn der Kunde eine andere E-Mail-Adresse angibt als im Abo hinterlegt. Solche Fälle sammelt Kyvento unter Kündigungen ohne Zuordnung. Die Erklärungen sind rechtlich zugegangen und müssen bearbeitet werden – prüfen Sie die Liste regelmäßig.

Widerruf ist etwas anderes als Kündigung

Innerhalb der Widerrufsfrist (§ 356a BGB) können Verbraucher den Vertrag nicht nur kündigen, sondern widerrufen – der Vertrag gilt dann als nie geschlossen. Kyvento führt das als eigenen Vorgang: Im Kundenportal erscheint während der Frist ein Widerrufs-Button, im Backend finden Sie den Widerruf beim jeweiligen Abo.

Was ein Widerruf auslöst, legen Sie am Produkt fest: ob der Vertrag endet, ob voll oder anteilig erstattet wird, ob die Erstattung automatisch läuft und ob das Abo sofort gesperrt wird. Setzen Sie die Widerrufsfrist auf 0 Tage, ist der Widerruf für dieses Produkt deaktiviert – das ist bei reinen B2B-Produkten üblich.

Zur Kündigungsfrist: Kyvento warnt, blockiert aber nicht

Sie können am Produkt jede Kündigungsfrist hinterlegen. Wählen Sie eine Frist von mehr als 30 Tagen, weist Kyvento Sie darauf hin, dass eine solche Frist gegenüber Verbrauchern nach § 309 Nr. 9 b BGB angreifbar ist – gespeichert wird sie trotzdem, und der Hinweis wird protokolliert. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen: für abweichende B2B-Konditionen legen Sie am besten ein eigenes Produkt an.

Kündigung zurücknehmen

Solange das Wirksamkeitsdatum in der Zukunft liegt, lässt sich eine Kündigung rückgängig machen – im Backend über „Reaktivieren", im Kundenportal über „Kündigung zurückziehen". Eine Sofort-Kündigung ist endgültig.

Nächste Schritte

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