Einrichtungsgebühren hinzufügen
Überblick
Mit einer Einrichtungsgebühr berechnen Sie einmalige Startkosten – etwa für Onboarding, Datenmigration oder Hardware-Bereitstellung – direkt bei Vertragsabschluss, zusätzlich zum laufenden Abo-Preis.
Einrichtungsgebühr konfigurieren
Im Produktformular („Produkte" → Produkt öffnen → „Bearbeiten") finden Sie im Bereich Preisgestaltung die Karte „Einrichtungsgebühr" mit drei Feldern:
- Einrichtungsgebühr (netto) – der einmalige Betrag
- Steuersatz Einrichtung (%) – kann vom Steuersatz des Abos abweichen
- Einrichtungsgebühr-Beschreibung – der Positionstext auf der Rechnung
So wird die Gebühr berechnet
Die Einrichtungsgebühr erscheint als separate Einmalposition auf der ersten Rechnung des Abonnements – alle Folgerechnungen enthalten nur noch den laufenden Abo-Preis. Auf der Rechnung ist die Position durch ihre Beschreibung klar vom Abo-Entgelt getrennt.
Der Hinweis im Formular fasst die Steuerlogik zusammen: Der Einrichtungs-Steuersatz greift im regulären Besteuerungsfall; bei Reverse-Charge, Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder Drittland-Export weist Kyvento automatisch 0 % aus (EN 16931).
Gut zu wissen
- Die Gebühr gilt pro Abo-Abschluss – bucht ein Kunde ein zweites Abo desselben Produkts, fällt sie erneut an.
- Für Bestandsabos wird eine nachträglich ergänzte Einrichtungsgebühr nicht rückwirkend berechnet.
- Kombinieren Sie Einrichtungsgebühren bewusst nicht mit kostenlosen Testphasen – rechnen Sie die Startkosten in diesem Fall in den ersten Abrechnungszeitraum ein.
Nächste Schritte
- Zusatzleistungen laufend berechnen – siehe „Add-ons und Extras definieren"
- Rabatte auf die erste Rechnung – siehe „Rabattcodes erstellen und verwalten"