Umsatzsteuer korrekt abrechnen
Überblick
Inland, EU-B2B, EU-B2C oder Drittland – Kyvento bestimmt den richtigen Steuersatz und die gesetzlichen Rechnungsvermerke automatisch aus Ihrer Steuer-Konfiguration und den Kundendaten. Dieser Artikel erklärt die Logik dahinter.
Grundlage: Ihre Steuer-Konfiguration
Basis ist der Steuer-Assistent unter „Einstellungen" → „Steuer-Regeln" (Sitzland, Kundensegmente, EU-/Drittland-Verkauf, Steuerstatus). Ohne abgeschlossene Konfiguration sind Buchungen blockiert – Kyvento stellt lieber keine Rechnung als eine falsche.
So entscheidet Kyvento je Rechnung
Für jede Rechnung prüft Kyvento in fester Reihenfolge:
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG)? → alle Rechnungen ohne USt, mit Pflichthinweis
- Drittland? → 0 % (Ausfuhr bzw. nicht steuerbare sonstige Leistung), mit Vermerk
- Steuerbefreite Produktkategorie (§ 4)? → 0 % mit Befreiungsgrund
- Sonderfälle – z. B. Monaco (französischer Satz) oder Nordirland
- EU-B2B, physische Lieferung → innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a), 0 %
- EU-B2B, Dienstleistung/digital → Reverse-Charge (§ 13b), 0 % mit Vermerk
- EU-B2C (oder B2B ohne qualifizierte USt-ID) → OSS: Steuersatz des Ziellandes
- Sonst → Standardsteuersatz Ihres Sitzlandes
Der passende Pflichtvermerk (Reverse-Charge, § 6a, § 19, Ausfuhr, OSS …) wird beim Finalisieren unveränderlich in die Rechnung eingefroren.
Die „qualifizierte" USt-ID
Reverse-Charge und innergemeinschaftliche Lieferung setzen eine geprüfte Kunden-USt-ID voraus: Kyvento validiert das Format sofort und prüft die ID zusätzlich live gegen VIES (das EU-Bestätigungsverfahren) – automatisch nach jeder Änderung am Kunden und regelmäßig im Hintergrund. Solange die Bestätigung aussteht oder fehlschlägt, rechnet Kyvento sicherheitshalber als B2C (OSS) ab; alternativ kann der Account-Inhaber die ID manuell bestätigen.
Kleinunternehmer im Detail
Mit Steuerstatus „Kleinunternehmer § 19 UStG" weisen alle Ausgangsrechnungen 0 % aus – mit dem Hinweis „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG". Wechseln Sie später zur Regelbesteuerung, weist Kyvento Sie aktiv auf betroffene Rechnungen ab dem Stichtag hin.
Nächste Schritte
- Die Vermerk-Texte anpassen – siehe „Rechnungstexte und Sprachen"
- USt-Voranmeldung vorbereiten – siehe „Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten"